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Was tun im Todesfall?

Wir haben Ihnen die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

Bei einem Todesfall zu Hause
Arzt benachrichtigen
Wenn der Arzt bzw. Hausarzt nicht erreichbar ist, Notfallarzt oder Rettungsdienst (Notruf 144) benachrichtigen.
Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus. Anschliessend kontaktieren Sie einen Bestatter Ihrer Wahl.

Bei einem Todesfall im Spital oder in einer Institution (Alters-/Pflegeheim, Wohnheim)
Das Pflegepersonal oder die Pflegedienstleitung informieren die Hinterbliebenen. Anschliessend kontaktieren Sie einen Bestatter Ihrer Wahl.

Bei einem Todesfall infolge Unfall, Suizid oder Gewaltdelikt
In jedem Fall muss die Polizei (Notruf 117) benachrichtigt werden, welche die nötigen Schritte einleitet und gegebenenfalls die Staatsanwaltschaft und den Amtsarzt aufbietet.

Bestattungsdienst
Kontaktieren Sie ein Bestattungsunternehmen Ihrer persönlichen Wahl. Das beauftragte Unternehmen wird sich um die nächsten Schritte kümmern und Ihnen zur Seite stehen. Auf Ihren Wunsch findet ein Gespräch beim Bestattungsdienst oder bei Ihnen zu Hause statt. Ein persönliches Gespräch ist sinnvoll, da es oftmals verschiedene Punkte und Themen zu besprechen und zu entscheiden gibt. Zusammen mit den Mitarbeitenden des Bestattungsdienstes entscheiden Sie, wie die Bestattung organisiert werden soll.

Formalitäten nach der Beerdigung
Nach der Beerdigung fallen weitere Aufgaben an. Auf der folgenden PDF-Datei finden Sie eine Checkliste mit den wichtigsten Hinweisen. 
>> Checkliste als PDF-Formular downloaden

Fragen und Antworten
Haben Sie gewusst, dass der Verstorbene nicht giftig ist, und dass es kein Leichengift gibt?
Oder dass es einen Sarg für die Kremation benötigt? Oder dass sich die Totenstarre nach ca. 24 bis 48 Stunden von selbst wieder löst?
In der Schweiz können Sie frei über die Urne verfügen, denn in der Schweiz besteht keine Beisetzungspflicht auf dem Friedhof. Sie dürfen die Urne auch gerne mit nach Hause nehmen und diese z.B. im eigenen Garten beisetzen oder die Asche in der freien Natur übergeben. Oder Sie dürfen auf Wunsch auch einen Teil der Asche als Andenken behalten.
Eine Aufbahrung zu Hause ist erlaubt und möglich. Sie dürfen bei der letzten Pflege und beim Anziehen des Verstorbenen mithelfen. Kleine persönliche Gegenstände als Andenken dürfen mit in den Sarg gelegt werden.

Wir nehmen Ihre Fragen ernst und nehmen uns dafür gerne Zeit.